Ab Juni 2025 sind barrierefreie digitale Angebote gesetzlich vorgeschrieben.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website konform, nutzerfreundlich und zukunftssicher zu gestalten – ohne Kompromisse bei Design und Funktionalität.

- Digitale Barrierefreiheit – Was soll dieses Gesetz?
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was Sie jetzt wissen müssen
- Neue Gesetzesvorgaben: Wer muss jetzt aktiv werden?
- Was Sie jetzt beachten müssen
- Gemeinsam mit uns zur barrierefreien Website
- Unser Angebot für Ihre barrierefreie Internetseite
- Testen Sie Barrierefreiheit direkt auf unserer Website – Live Demonstration
Stellen Sie sich vor, Sie betreten einen Laden, und plötzlich ist alles dunkel.
Sie können nichts sehen, sich nicht zurechtfinden und wissen nicht, wo Sie hin müssen oder was Sie suchen. Für viele Menschen mit Behinderungen ist dies eine alltägliche Erfahrung im digitalen Raum. Sie stoßen auf Websites und Apps, die nicht auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind – sei es aufgrund von fehlenden Textalternativen, unzureichendem Farbkontrast oder schwieriger Navigation.
Ab 2025 verpflichtet ein neues Gesetz Unternehmen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – den gleichen Zugang zum digitalen Raum zu ermöglichen.
Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Sie verbessert die Nutzererfahrung für alle und trägt zu einer inklusiveren, benutzerfreundlicheren digitalen Welt bei.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen ab 2025, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, gleichen Zugang zum digitalen Raum zu ermöglichen.
Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei umgestalten. Zahlreiche Klagen durch spezialisierte Anwaltskanzleien sind bei Missachtung zu erwarten.
Die Umsetzung des Gesetzes fördert Chancengleichheit und Gerechtigkeit. Barrierefreie Websites ermöglichen es Menschen mit Einschränkungen, problemlos auf Informationen zuzugreifen und an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben.
Vorab: Wir können keine Rechtsberatung anbieten und müssen entsprechend kennzeichnen, dass unsere Angaben ohne Gewähr sind. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Rechtsberatung.
Folgende Unternehmen sind betroffen und müssen handeln:
Unternehmen und Organisationen müssen ihre digitalen Angebote so gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt grundsätzlich für digitale Angebote, die sich an die breite Öffentlichkeit richten, also an Endnutzer (B2C). Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte online anbieten und folgende Kriterien erfüllen:
- Mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz
- Mals als 10 Mitarbeiter
Wenn Ihre Website oder App Teil Ihres Angebots ist – sei es, um Produkte zu verkaufen, Informationen bereitzustellen oder Dienstleistungen zu ermöglichen –, sind Sie verpflichtet, diese barrierefrei zu gestalten.
Einige Ausnahmen gibt es:
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen. Websites und digitale Inhalte, die ausschließlich für B2B-Kunden gedacht sind, fallen in der Regel auch nicht unter die gesetzlichen Anforderungen des BFSG. Hierbei sollten Sie akribisch prüfen, ob Sie Ihre Leistungen nicht auch an Endkunden (B2C) verkaufen. Bereits bei einem einzigen B2C-Kunden greift das Gesetz. Stimmen Sie sich auch hier mit Ihrer Rechtsberatung ab. Auch ist es ratsam, den Zweck der Website und die ausschließliche B2B-Asrichtung Ihres Unternehmens auf der Seite zu markieren.
Darüber hinaus sind solche Internetseiten nicht betroffen, welche ausschließlich privat oder persönlich genutzt werden und einem entsprechenden Zweck dienen.
Was Sie als B2B-Unternehmen trotzdem beachten sollten:
Auch wenn Ihre Website aktuell nur B2B-Kunden anspricht, gibt es Gründe, sich mit dem Thema Barrierefreiheit zu beschäftigen:
- Zukunftssicherheit: Sollte Ihre Website in Zukunft auch B2C-Inhalte anbieten, wären Anpassungen notwendig.
- Benutzerfreundlichkeit: Barrierefreiheit verbessert oft die allgemeine Usability – und das kann auch für B2B-Kunden ein Vorteil sein.
- Reputation: Ein barrierefreier Auftritt kann Ihre Position als fortschrittliches und verantwortungsbewusstes Unternehmen stärken.
Was ist mit Vereinen, Stiftungen und Institutionen?
Kleine Vereine und gemeinnützige Organisationen, die nicht in den oben genannten Rahmen fallen, sind in der Regel ausgenommen. Stiftungen oder Vereine mit wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Ticketverkauf oder Online-Shops, sind verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, wenn sie die Umsatz- und Mitarbeitergrenze überschreiten.
Öffentliche Einrichtungen und Institutionen müssen in der Regel ebenfalls barrierefrei sein, da sie oft schon unter die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 fallen.
Fazit: Wer jetzt handelt, profitiert.
Egal, ob Sie sicher sind, dass Ihr Unternehmen betroffen ist, oder noch Fragen haben:
Mit einer frühzeitigen Umsetzung profitieren Sie nicht nur von Rechtssicherheit, sondern auch von einer verbesserten Nutzerfreundlichkeit und Reichweite Ihrer digitalen Angebote.
Wir beraten Sie gerne dazu.
Um den Anforderungen des neuen Barrierefreiheitsgesetzes gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre Websites und Apps gemäß den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 gestalten, insbesondere auf dem Level AA. Dies stellt sicher, dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von möglichen Behinderungen.
Websites müssen so programmiert werden, dass sie barrierefrei sind. Dazu gehört, dass alle interaktiven Elemente, wie Formulare oder Schaltflächen, auch ohne Maus bedienbar sind und Textalternativen für Bilder und Multimedia-Inhalte bereitgestellt werden.
Der Text auf Ihrer Website muss klar und gut lesbar sein. Ein ausreichender Farbkontrast und eine verständliche Schriftgröße sind hierbei wichtig, um Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Nutzung zu erleichtern.
Websites sollten mit einfachen, klar strukturierten Menüs und einer logischen Navigation ausgestattet sein. Auch hier ist es wichtig, dass die Navigation sowohl über Tastatur als auch mit anderen assistiven Technologien problemlos erfolgt.
Unternehmen sollten regelmäßig Tests durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Websites barrierefrei sind. Hierfür gibt es verschiedene Tools und Techniken, um Schwachstellen aufzudecken und zu beheben – beispeilsweise DIGIaccess. Eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung ist erforderlich, da die gesetzlichen Anforderungen und Technologien sich weiterentwickeln können.
Unternehmen müssen ihre barrierefreien Inhalte und Maßnahmen dokumentieren und regelmäßig überprüfen. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit sollte auf der Website sichtbar und leicht zugänglich sein. So haben Nutzer und Prüfer stets einen Überblick über den Stand der Barrierefreiheit.
Die Umsetzung der Barrierefreiheit auf Ihrer Website muss nicht kompliziert sein – wir unterstützen Sie dabei, die neuen gesetzlichen Anforderungen einfach und effektiv zu erfüllen. Es ist nicht notwendig, Ihre Website komplett umzubauen oder neu aufzusetzen.
Mit unserer Hilfe entspricht Ihre Website schon bald den WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines), damit Ihre Inhalte für alle Nutzer*innen zugänglich sind. Mit unserer Expertise und Erfahrung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der Beratung und Einrichtung des Tools bis hin zur technischen Umsetzung und regelmäßigen Tests.
Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihre Website sowohl benutzerfreundlich als auch gesetzeskonform wird. So schaffen Sie eine barrierefreie Nutzererfahrung, erreichen eine breitere Zielgruppe und verbessern Ihre digitale Präsenz.

Erleben Sie, wie das von uns verwendete Tool die Barrierefreiheit auf unserer eigenen Webseite analysiert! Dieses Tool zeigt Ihnen als Beispiel, wie es potenzielle Barrieren aufdeckt und Verbesserungspotenziale in Bezug auf die Zugänglichkeit aufzeigt.
Beachten Sie bitte, dass der Test ausschließlich unsere Webseite betrifft und Ihnen einen ersten Eindruck davon vermittelt, wie Barrierefreiheit geprüft werden kann.
Unten rechts finden Sie ein kleines Piktogramm, über das Sie die Barrierefreiheits-Optionen aufrufen und für Sie einstellen können.
Wir freuen uns, dass wir Ihnen helfen können.
Tragen Sie einfach Ihre Kontaktdaten in das Formular ein und wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden. Gemeinsam schauen wir, wie wir auch Ihren Internetauftritt barrierefrei gestalten können.